Privat Versicherte

 

Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Auch bei privat Versicherten mit Beihilfeansprüchen werden die Kosten in der Regel in voller Höhe übernommen.

 

Diese betragen derzeit den 2,3 fachen Satz für eine Therapiestunde. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) unterschiedlich sein. Es wird daher empfohlen, dies vor Beginn einer Psychotherapie mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären.